Hallo Bernd,
in welcher gesetzlichen Regelung soll das stehen?
Hallo Olaf,
http://www.bmu.de/chemikalien/biozide/die_eg-biozid-richtlinie/doc/2172.php
Unter diesem Link findest Du dann X weitere, die sicher all Deine Fragen beantworten. Ich hatte lange genug mit Auswirkungen dieser Gesetze und Verordnungen indirekt zu tun und musste sogar bei Telefonberatungen oft Klimmzüge machen, weil eine offene Antwort eventuell zu sehr unangenehmen rechtlichen Folgen für meinen damaligen Auftraggeber hätte führen können. Wenn Du mal auf der wichtigsten Messe dieser Branche erlebt hast, wie Firmen Mitbewerbern mit Einstweiligen Verfügungen zum Messeauftakt ein neues Produktsegment für das kommende Geschäftsjahr ins Nirwana klopfen, hast Du sicher auch eine andere Vorstellung von den Bräuchen in diesem Geschäft.
Zitat:
JBL, Tetra usw. deklarieren doch alle ihre Schwarzwasseraufbereiter als algenhemmend und ein Händler kann -wenn er will-, sogar seine Wasserlinsen öffentlich als "Nummer1 Algenkiller" anpreisen.
Auch das Osaga Bio/FruchtsäureProdukt nennt sich groß und fett "Fadenalgenvernichter" (wie auch manche "Strohpellets-Anti-Algenprodukte").
Dann schau einfach mal genau hin, bevor Du so große Töne spuckst. Die Wasserlinsen lass dabei mal außen vor, hat ja nichts mit Algenmitteln zu tun. Jedes Produkt, das in irgendeiner Form Wirksamkeit gegen Algen verspricht, muss registriert sein (baua) und ein Algizid enthalten. Nur dann darf es als solches verkauft werden. Es mag immer wieder Unbedarfte geben, die schlicht die geltenden Gesetze nicht kennen und eine Zeitlang ihre Zaubermittelchen verhökern. Das geht aber nur so lange gut, bis der Wettbewerb eine Konkurrenz erkennt und die fehlende Deklaration bemerkt. Dann ist meist Schluss mit Lustig. Bei den Stroh-Pellets läuft das über einen lustigen Trick, aber dazu sage ich jetzt öffentlich hier nichts. Auch beim Produkt aus Holland wird ja trickreich nur Wirksamkeit gegen Algen in Aussicht gestellt, weil mit der "Düngung" das Pflanzenwachstum angeregt werden soll, was angeblich zur Algenvernichtung führt. Also, wenn man so will, ein Mittel, das als Katalysator die Pflanzen (Deine Wasserlinsen) zu potenziellen Algenkillern macht. So kommt man darum herum, den wahren enthaltenen Algenkiller nennen zu müssen, denn der ist bei uns nicht als Algizid zugelassen.
Zitat:
Vielleicht hat Dennerle den Satz rausgenommen, weil das Produkt u.U. bzgl. Algen ebend letzlich doch nicht mehr (zeitgemäß gesehen) heutzutage den Erwartungen von der Wirkung auf Algen entsprach, wie man sich das ursprünglich bei Markteinführung damals gedacht hatte.
Geht mich nichts mehr an, aber dennoch liegst Du mit dieser Vermutung vollkommen falsch. Es hat ausschließlich mit dem genannten Grund zu tun.